Für diese Gottesdienste gelten die bereits eingeübten Hygieneregeln, u.a. Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Gottesdienstes, Desinfizieren der Hände am Eingang, kein Gemeindegesang (dennoch werden die Gottesdienste musikalisch ausgestaltet sein), begrenzte Plätze (84 Plätze, die jeweils maximal mit zwei Personen aus einem Haushalt besetzt werden dürfen).